Olaf in der Beek

FDP-MdB Olaf in der Beek stimmt gegen neues Infektionsschutzgesetz

Deutscher Bundestag

Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, ein neues Infektionsschutzgesetz vom Deutschen Bundestag beschließen zu lassen. Für den Bochumer Bundestagsabgeordneten Olaf in der Beek ist klar, dass seine Fraktion der Freien Demokraten und er dem Gesetz im Deutschen Bundestag in seiner aktuellen Fassung nicht zustimmen werden.

„Wer bisher geglaubt hat, die Bundesregierung hätte nach einem Jahr Pandemie etwas dazu gelernt, der irrt“, so in der Beek. Schon „allein das Festhalten an der 7-Tage-Inzidenz, das weitere Faktoren wie die Impfquote und freie Intensivbetten“ ignoriere, sei laut dem Bochumer Liberalen „der falsche Weg“ - vor allem wenn es um schwerste Grundrechtseinschränkungen gehe. Schwer wiegt für den Liberalen auch die Art und Weise, wie das Gesetz beschlossen werden soll: „Wir erleben hier gerade, wie ein Gesetz, das die Regierung mit weitesten Befugnissen ausstattet, im absoluten Eilverfahren durch das Parlament gepeitscht werden soll“, so in der Beek, der ferner anfügt, dass eine fundierte parlamentarische Beratung in vier Tagen „quasi unmöglich“ sei. „Bis heute Morgen lag nicht einmal ein Entwurf auf dem Tisch. Es ist seit Monaten sichtbar: Dieser Bundesregierung ist das Parlament lästig geworden und das ganze Verfahren, das mit Hilfe der Fraktionen von Union und SPD durchgedrückt werden soll, ist eine Zumutung“, so in der Beek weiter.

Nächtliche Ausgangssperren seien sowohl epidemiologisch als auch unter Aspekten der Verhältnismäßigkeit „weder geboten noch sinnvoll“, fügt der 53-jährige an. Auch insgesamt fehle es dem Entwurf der Bundesregierung an Perspektiven: „Warum ist weder etwas von flächendeckenden Teststrategien, noch von Perspektiven für Geimpfte darin enthalten?“ fragt sich Olaf in der Beek und begründet seine Ablehnung des Gesetzes damit erneut.

Die von SPD-Bundesarbeitsminister Hubertus Heil geplante Einführung einer Testpflicht für Unternehmen sieht Olaf in der Beek ebenfalls kritisch: „Die Ruhr-Universität Bochum und die Behörden sind der größte Arbeitgeber unserer Stadt. Sie wären von einer solchen Verpflichtung tatsächlich ausgenommen“, kritisiert in der Beek. Auch hieran zeige sich, „dass den Maßnahmen der Bundesregierung eine gehörige Portion Realitätsbezug“ fehle, so in der Beek abschließend.“