Olaf in der Beek

„Jede Möglichkeit nutzen, um Rückkehr von Sami A. zu verhindern“

Bis Dienstag soll die Stadt Bochum den Gefährder Sami A. aus Tunesien zurückholen. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Olaf in der Beek ruft dazu auf, das zu verhindern – mit allen juristischen Mitteln. Die Abschiebung sei „rechtmäßig“ erfolgt.

Trotz eines anderslautenden Gerichtsbeschlusses wird in der FDP die Forderung laut, dass der in seine tunesische Heimat abgeschobene islamistische Gefährder Sami A. keinesfalls nach Bochum zurückgeholt werden soll. „Die Bochumer Stadtverwaltung muss konsequent sämtliche juristischen Möglichkeiten nutzen und gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen angehen, um eine Rückkehr von Sami A. zu verhindern“, forderte der FDP-Bundestagsabgeordnete Olaf in der Beek im Gespräch mit WELT.

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht der Ausländerbehörde unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 Euro eine Frist bis nächsten Dienstag gesetzt, um Sami A. zurückzuholen. Der Tunesier, der verdächtigt wird, als Leibgardist für den früheren Al-Qaida-Chef Osama Bin Laden tätig gewesen zu sein, war am 13. Juli auf Beschluss des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach Tunis ausgeflogen worden. Ein Fax mit dem Verwaltungsgerichtsbeschluss, der dies untersagte, war verspätet in der Behörde eingegangen. Tunesien verweigerte die Rücküberstellung des Mannes nach Deutschland und will ihn wegen möglicher terroristischer Betätigung selbst vor Gericht stellen.

Am Dienstag hatte das Gelsenkirchener Gericht erklärt, die Bochumer Ausländerbehörde habe „in den zurückliegenden zehn Tagen nach eigenen Angaben nichts Substanzielles unternommen, um eine Rückführung des abgeschobenen Tunesiers in die Bundesrepublik Deutschland zu bewirken“. Der Vorwurf der Bochumer Untätigkeit wurde indirekt aus Tunesien bestätigt.

Der Sprecher der Antiterrorbehörde in dem nordafrikanischen Land, Sofiane Sliti, sagte am Mittwoch, es gebe kein Rücküberstellungsgesuch für Sami A. aus Deutschland. Zudem gebe es keinen Grund, den 1997 mit einem Studentenvisum nach Deutschland eingereisten Islamisten zu übergeben: „Sami A.s Auslieferung widerspricht dem Prinzip der staatlichen Souveränität.“ Allerdings sei eine Rücküberstellung nach Deutschland nicht grundsätzlich ausgeschlossen, falls es förmliche Terrorermittlungen und ein entsprechendes Gesuch deutscher Behörden gebe.

Dazu sagte in der Beek, der FDP-Kreisvorsitzender in Bochum ist, er habe „überhaupt keinen Zweifel daran, dass die Abschiebung von Sami A. rechtmäßig erfolgte“. Sie lag in der Verantwortung des nordrhein-westfälischen Flüchtlingsministers Joachim Stamp (FDP), den in der Beek als „besonnenen und kompetenten Kollegen“ lobte. „Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in dieser Angelegenheit eine andere Rechtsauffassung als die Bochumer Stadtverwaltung. Und so, wie das Gericht seine rechtsstaatlichen Möglichkeiten nutzt, rufe ich die Stadtverwaltung auf, ebenfalls alle juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen und gegen die neue Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen.“

Im Übrigen sei fraglich, wie Bochum Sami A. zurückholen solle, solange Tunesien ihn selbst vor Gericht stellen wolle. „Wie stellt sich das Gericht die Rückholung vor? Mit den Mitteln des Ordnungsamtes?“ Schließlich habe „die Stadt Bochum keine GSG-9-Spezialeinheit zur Verfügung“. Der Gerichtsbeschluss zeige, „wie realitätsfern die Verhängung eines Zwangsgeldes gegen die Stadt Bochum in Wahrheit ist“.

Quelle: WELT